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WELCHE ZIELE
VERFOLGT MAN MIT EINER
STRAHLENTHERAPIE ?
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Kapitel
8. |
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Grundsätzlich unterscheidet man zwei Zielsetzungen:
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KURATIVE
STRAHLENBEHANDLUNG
ZIEL:
HEILUNG DER TUMORERKRANKUNG
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Wenn eine solche möglich ist spricht man von kurativer Strahlentherapie.
Sie kann sowohl bei einem sichtbaren Tumor zum Einsatz kommen als auch
vorbeugend dann, wenn man zwar keinen Tumor sieht aber befürchtet
daß z.B. im Operationsgebiet noch vereinzelte Tumorzellen zurückgeblieben
sind. Diese sollen durch die Bestrahlung vernichtet werden (adjuvante Strahlentherapie).
Einige Beispiele für die Heilung von sichtbaren Tumoren durch eine
alleinige Strahlentherapie: Lymphdrüsenkrebs, Stimmbandkrebs, Hautkrebs
und Prostatakrebs. Beispiele für die adjuvante Bestrahlung: die Strahlentherapie
nach organerhaltender Operation bei Brustkrebs und die Nachbestrahlung
bei Darmkrebs. |
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SYMTOMATISCHE
(PALLIATIVE) STRAHLENTHERAPIE
ZIEL: LINDERUNG
VON SYMTOMEN
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Ist eine Heilung der Tumorerkrankung nicht möglich, so kann durch
eine Strahlentherapie eine Linderung tumorbedingter Symptome, oft auch
eine Lebensverlängerung erreicht werden. Vor allem Schmerzen sprechen
häufig besonders gut auf eine Bestrahlung an. So kann beispielsweise
bei Knochen- schmerzen, die durch Metastasen bedingt sind, in ca. 80 Prozent
eine Linderung durch Bestrahlung erzielt werden. In vielen Fällen
kann sich der Knochen dann wieder aufbauen, Knochenbrüche können
oft verhindert werden.
Aber auch Atemnot Schluckbeschwerden, Lähmungen, Harnstauung, Lymphstau
oder Blutungen können häufig günstig beeinflußt werden.
Damit ist die palliative Strahlentherapie bei vielen Tumorpatienten eine
sehr effektive Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität. |
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