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DIE
FÜNF HÄUFIGSTEN VORURTEILE
GEGEN
STRAHLENTHERAPIE
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Kapitel
11. |
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Viele Ängste vor einer Strahlenbehandlung hängen damit zusammen,
daß falsche Vorstellungen über die "Schädlichkeit von Strahlen"
bestehen. Aus Unkenntnis erwachsen eine Reihe ganz unbegründeter Vorurteile: |
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VORURTEIL
1: RADIOAKTIVE VERSEUCHUNG
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Manche Menschen bringen fälschlicherweise Strahlung oder Strahlentherapie
mit Radioaktivität in Verbindung und denken dann an die Reaktorkatastrophe
von Tschernobyl. Es wird auch oft dieBefürchtung geäußert,
daß der Bestrahlungspatient radioaktiv verseucht würde und dann
eine Strahlenbelastung für sein Umfeld darstelle. Dies ist nicht der
Fall. Weder strahlt der Patient, noch gelangen radioaktive Substanzen in
seinen Körper (Die einzige medizinische Disziplin, in der radioaktive
Substanzen zur Anwendung kommen, die in den Körper aufgenommen werden,
ist die Nuklearmedizin, beispielsweise bei der Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen). |
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VORURTEIL
2: KREBS DURCH BESTRAHLUNG
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Die Frage, ob die Strahlentherapie nicht selbst krebsverursachend sei,
wird uns immer wieder gestellt. Verwechselt werden oft die Effekte einer
therapeutischen Bestrahlung mit den katastrophalen Folgen einer durch Reaktorunfälle
oder Atombomben verursachten Strahlung. Bei diesen Unfällen ist der
Organismus über einen kurzen Zeitraum einer sehr hohen Ganzkörperdosis
ausgesetzt. Bei den Opfern wurden in der Folgezeit vermehrt bösartige
Erkrankungen beobachtet vor allem Leukämien (Blutkrebs).
Bei einer Strahlentherapie liegt die Situation jedoch völlig anders:
Aus der exakten Begrenzung des Strahlenfeldes resultiert eine fast ausschließliche
Konzentration der Dosis auf das Bestrahlungsfeld. Das Risiko, durch eine
solche Behandlung (10 bis 30 Jahre später) an einem Zweittumor zu
erkranken, liegt im Promillebereich und ist damit verschwindend gering,
wenn man es mit dem Risiko vergleicht das die Erkrankung für den Betroffenen
darstellt. |
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VORURTEIL
3: STRAHLENKATER
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Da die Bestrahlung nur dort wirkt, wo sie eingesetzt wird, treten Allgemeinsymptome
wie Übelkeit oder Abgeschlagenheit nur relativ selten auf, hauptsächlich
bei entsprechend großen Feldern im Bauchbereich. |
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VORURTEIL
4: VERBRENNUNG"
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Hautreaktionen (ähnlich wie bei einem Sonnenbrand) sind aufgrund der
heute verwendeten Bestrahlungstechniken eine Ausnahme. Sie können
jedoch dann auftreten, wenn die Haut wegen eines entsprechenden Tumorsitzes
mit einer höheren Dosis behandelt werden muß. |
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VORURTEIL
5: EINGESPERRT IN BUNKER
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Strahlentherapie findet in speziell abgeschirmten Räumen statt. Diese
sind jedoch meist hell und freundlich ausgestattet, so daß man keine
Platzangst bekommt. Aus Strahlenschutzgründen muß das Personal
während der Bestrahlung zwar den Raum verlassen; die Patienten sind
jedoch in dieser kurzen Zeit (wenige Minuten) über eine Kamera und
eine Gegensprechanlage mit der "Außenwelt" verbunden und können
jederzeit Kontakt mit den medizinisch-technischen Assistent(inn)en oder
Ärzt(inn)en aufnehmen. |
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